Honig - eine Begriffsbestimmung
Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen. Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose, sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Nektarsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden von der jeweiligen botanischen Herkunft bestimmt.
Soweit die Begriffsbestimmung aus der Honigverordnung vom 16. Januar 2004 (BGBl. I S. 92). Den vollständigen Text finden Sie hier: Honigverordnung von 2004

Ausführliche Informationen zu den Inhaltsstoffen, Honigernte, Honig-Sorten und weiterführende Literaturangaben finden Sie hier: Wikipedia Honig

02.01.10 H. J. Rübbelke